Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Fälligkeit von Geldleistungen eines Teilkaskoversicherers bzw. einer Fahrzeugversicherung; Voraussetzungen der Leistungspflicht einer Teilkaskoversicherung hinsichtlich eines entwendeten Wagens bzw. eines Fahrzeugdiebstahls
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91 a; ZPO § 93
Pflicht des Versicherers zur Unterrichtung über Fortgang der Ermittlungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 30.04.1992 - 6 O 10/92
- OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92
Papierfundstellen
- VersR 1993, 1547
- r+s 1993, 443
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 158/90
Versicherungsleistungen aus der Teilkaskoversicherung für einen Schadensfall in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 7 U 114/03
Hausratversicherung: Darlegungs- und Beweislast einer Versicherung hinsichtlich …
Nötige Erhebungen sind hierbei diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer anstellen muss, um den Versicherungsfall und den Umfang seiner Leistungspflicht zu prüfen und abschließend festzustellen (vgl. OLG Karsruhe RuS 1993, 443).Vor der Möglichkeit der Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen tritt daher grundsätzlich keine Fälligkeit ein. - OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07 Die "nötigen Erhebungen" liegen in der Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweiges beschaffen muss, um den Versicherungsfall feststellen zu können (…Prölss, a.a.O., § 11 Rdnr. 3;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 11 Rdnr. 5; Senat, RuS 1993, 443; OLG Frankfurt, VersR 2002, 566; OLG Hamm, VersR 1977, 954, 955).
- OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 232/94
Schadensersatz wegen unter Vorbehalt erbrachter Vorschusszahlungen aus der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 19.03.2010 - 20 U 173/09 Zu den von der Versicherung vorzunehmenden nötigen Erhebungen im Sinne des § 11 VVG a. F. gehören alle Maßnahmen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer treffen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und anschließend festzustellen (vgl. OLG Karlsruhe r+s 1993, 443; OLG Hamm VersR 1977, 954;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl. 2004, § 11 Rn. 3;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., 2003, § 11 Rn. 5).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 21.01.1993 - 12 U 103/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1993, 443